WAS ZAHLEN KRANKENKASSEN?
Kostenzuschuss der Krankenkassen bis zu 80 %
Ernährungsberatung für Gesunde
Eine Ernährungsberatung dient der gesundheitlichen Vorsorge und erfolgt ohne ärztliche Zuweisung. Ein Kostenzuschuss ist aber möglich. Erfragen Sie vor einer Beratung Umfang und Kosten erst bei mir, lassen Sie sich dann den Zuschuss von Ihrer Krankenkasse bestätigen.
Ernährungstherapie nach ärztlicher Diagnose
Eine Ernährungstherapie kann bei einer entsprechenden
Diagnose vom behandelnden Arzt verordnet werden. Auf Antrag ist ein Kostenzuschuss bis zu 80 % durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Diese genehmigen in der Regel fünf Therapie-Einheiten pro Jahr.
Ernährungstherapie: Vorgehensweise bei gesetzlich Versicherten
Am besten, Sie reichen vor der Beratung diese drei Formulare bei Ihrer Krankenkasse ein, um die Kosten zu klären:
- Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung
bitte von Ihrem Arzt ausfüllen lassen. Das Original geht an
die Krankenkasse, und bringen Sie bitte eine Kopie davon
zur ersten Ernährungsberatungs-Stunde für mich mit.
- Kostenvoranschlag
schicke ich Ihnen nach dem telefonischen Vorgespräch.
Vorgehensweise bei Privat Versicherten:
Der privat Versicherte sollte im Vorfeld der Ernährungsbera-
tung oder bei einer Ernährungstherapie unter Vorlage der „ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung“ Kontakt zu seiner Krankenversicherung aufnehmen. Eine Bezuschussung ist hier u.a. vom abgeschlossenen Vertrag abhängig.

ANMELDUNG ZUR
ERNÄHRUNGSTHERAPIE
Das bringen Sie bitte zum ersten Gespräch zur Ernährungs-therapie mit:
• eine Kopie der ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung
• genehmigten Kostenvoranschlag der Krankenkasse
• ggf. die aktuellen Blutwerte
• ggf. Befundwerte
• ggf. Übersicht der Medikation